Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Landwirtschaft (dort beschlossen am: 26.09.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.09.2019, 18:46 |
LW 2: Den Einsatz von Bio-Produkten zur Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen und bei öffentlichen Veranstaltungen in die Landesbeschaffungsverordnung aufzunehmen.
Antragstext
Den Einsatz von Bio-Produkten zur Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen und
bei öffentlichen Veranstaltungen in die Landesbeschaffungsverordnung
aufzunehmen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzen sich dafür ein, dass in
Schleswig-Holstein die Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen und bei
öffentlichen Veranstaltungen möglichst mit regional erzeugten, fair gehandelten
Bio-Lebensmitteln erfolgt.
Um die Verpflegung in Kantinen für die Beschäftigten der Behörden, in
staatlichen Einrichtungen wie u.a. Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen sowie
bei öffentlichen Veranstaltungen zu realisieren, müssen die
Beschaffungsrichtlinien für alle Verpflegungseinrichtungen angepasst werden.
Zudem sollen Anreiz-, Hilfs- und Informationsmaßnahmen angeboten werden. Solche
unterstützenden Maßnahmen können bspw. sein:
Informations- und Weiterbildungsangebote für Köch*innen,
hauswirtschaftliche Leitungen und Verpflegungsverantwortliche
Einzelberatung der Küchen
Leitfaden zur Information über vorhandene Erfahrungen und zur Erarbeitung
betriebsindividueller Konzepte
Kontaktvermittlung zu Erzeuger*innen und Lieferanten
Unterstützung bei der Öko-Zertifizierung
Informationsveranstaltungen für die Tischgäste sowie für Eltern,
Lehrer*innen und Erzieher*innen u.a.
Bildungsangebote für Kitas und Schulen in Bezug auf die Themen „gesunde
Ernährung“ und „Herkunft von Lebensmitteln“ ausbauen.
Kommunikation und Kooperation rund um das Thema regionaler Ökolandbau und
biologische Lebensmittel stärken
Begründung
70 % der Fläche Schleswig-Holsteins ist landwirtschaftlich genutzt, daher ist die Ausrichtung der Landwirtschaft für unser Land besonders prägend und bestimmt die Zukunft vieler Betriebe, die aktuell vom Strukturwandel bedroht sind.
Die Förderung der ökologischen Landwirtschaft ist Bestandteil des grünen Grundsatzprogramms und ein wichtiger Baustein der Agrarwende. Die Sorge um den Artenschwund, die Qualität von Gewässern, Grundwasser und Böden sowie die Auswirkungen des Klimawandels, mahnt uns die Bemühungen zur Ökologisierung der Landwirtschaft zu verstärken. Die Zukunftsstrategie Ökolandbau des Bundes visiert nur 20 % Ökolandbau an, aber auch davon ist Schleswig-Holstein mit rund 6 % Ökolandbaufläche noch weit entfernt.
Erzeuger*innen von ökologischen Lebensmitteln brauchen einen gesicherten Absatzmarkt.
Mit Stand von Juli 2019 nehmen bspw. Molkereien keine neuen Öko-Betriebe auf, da sie zusätzliche Bio-Milch am Markt noch nicht absetzen können.
Öffentliche Einrichtungen sind große und stabile Abnehmer. Das schafft Sicherheit für bestehende Öko-Betriebe, gibt Anreize für die Umstellung konventioneller Betriebe und fördert ein gesamtgesellschaftliches Umdenken.
Eine staatliche Vorgabe für die Vergabe von Verpflegungsleistungen schafft gleiche Rahmenbedingungen für alle und vermeidet Wettbewerbsverzerrungen. Zudem hat die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion Menschen gesund zu ernähren und eine ökologische Landwirtschaft zu fördern.
Unterstützer*innen
- Stephan Wiese (Stormarn KV)
- Frank Stawitzki (KV Dithmarschen)
- Gerd Weichelt (Dithmarschen KV)
- Friederike Rathgens (KV Schleswig-Flensburg)
- Christof Martin (KV Rendsburg-Eckernförde)
Zustimmung
- Hasso Seibert
- Wencke Lehmacher
- Thorsten Riedel
- Christine Herde-Hitziger
- Tanja Matthies
- Jakob Brunken
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